FFP2-Maskenpflicht (Warn- und Alarmstufe) für diverse Innenräume
Die Sperrzeit in der Alarmstufe II für die Gastronomie gilt nun von 22:30 Uhr bis 6 Uhr
Mit Beschluss vom 18. November 2021 haben Bund und Länder die Corona Verordnung verändert. Zusätzlich hat die Landesregierung die Verordnung ab 24. November 2021 durch die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (bisher 5-Tage-Hospitalisierungsinzidenz) verschärft und um die Alarmstufe II erweitert. Bis auf weiteres ist ab 28.01.2022 die Alarmstufe II ausgesetzt, es gilt die Alarmstufe.
Ab 17. November 2021 gilt in Baden-Wuerttemberg die Alarmstufe.
Informationen zur Anpassung erhalten Sie hier
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 28.10.2021
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst. Die Regelungen gelten ab dem 28. Oktober 2021. Neu ist beim 2G-Optionsmodell enfällt in der Basisstufe auch die Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese geimpft oder genesen sind und ihren Impf- oder Genesenennachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 17.11.2021
Neu ist unter anderem die Einführung eines 2G-Optionsmodells und eine Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt.
Informationen zur Anpassung erhalten Sie hier
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 15.10.2021
Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung erlassen. Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.
Informationen zur Anpassung erhalten Sie hier
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 16.09.2021
Baden-Württemberg setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgehend um. Ab dem 16. August gelten die neuen Regelungen, die vor allem für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen aufheben.
Informationen zur Anpassung erhalten Sie hier
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 16.08.2021
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung des Landes zum 26. Juli geändert und verlängert. Die Änderungen betreffen vor allem Veranstaltungen und Volksfeste. Daneben erfolgen kleinere Anpassungen und Klarstellungen.
Informationen zu den Änderungen erhalten Sie hier
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 27.07.2021
Mit Beschluss vom 3. Juni 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 7. Juni 2021 in Kraft.
Informationen zu den Änderungen erhalten Sie hier
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 07.06.2021
Die Landesregierung hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen.
Außderdem hat die Landesregierung Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt.
Die neuen Regelungen gelten ab 14. Mai 2021.
Mehr Informationen erhalten Sie hier
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 17.05.2021
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg, 06.05.21
Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung des Landes passt Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung an die bundeseinheitlichen Vorgaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes des Bundes an.
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg, 26.04.21
Corona-Verordnung für religiöse Veranstaltungen und Bestattungen
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 06.04.21
Corona-Verordnung Absonderung
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 01.04.21
Corona-Verordnung des Landes
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 29.03.21
Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 27,03.21
Die landesweite Ausgabgsbeschränkung wird ab 11.02.2021 aufgehoben. Allerdings können die Gesundheitsämter vor Ort eine nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen, wenn die Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche in einem Land- oder Stadtkreis überschritten ist.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 11.02.2021
Weitere bestehende Maßnahmen:
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 19.01.2021/11.02.2021
Weitere Informationen zur Änderung gültig ab dem 11. Januar 2021 finden Sie hier.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, Bundesministerium Wirtschaft und Energie
Weitere Informationen zum Lockdown ab 16.12.2020 finden Sie hier.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, Bundesministerium Wirtschaft und Energie, 14.12.2020
Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, Bundesministerium Wirtschaft und Energie, 14.12.2020
Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.
Wirtschaftsrelevante Änderungen:
Die aktuelle Corona-Verordnung (PDF) finden Sie hier. Eine ausführliche Liste mit Fragen und Antworten zur geänderten Corona-Verordnung finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums Baden-Württemberg, 01.12.2020.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, Bundesministerium Wirtschaft und Energie, 01.12.2020
Mit der Corona-Verordnung "Absonderung" sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich festgelegt. Die Verordnung zu Quarantäne und Isolation ist gültig ab 28. November 2020. Mehr Informationen zur Corona-Verordnung Absonderung finden Sie hier.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 28.11.2020
Aufgrund der aktuellen, besorgniserregenden Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg reagiert die Landesregierung mit einer Anpassung der Corona-Verordnung. Die verschärften Maßnahmen treten am Montag, 02. November 2020 in Kraft und sind zunächst bis 30. November befristet.
Wirtschaftsrelevante Änderungen:
Bildnachweis: Staatsministerium Baden-Württemberg
Die aktuelle Corona-Verordnung (PDF) finden Sie hier. Eine ausführliche Liste mit Fragen und Antworten zur geänderten Corona-Verordnung finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums Baden-Württemberg, 02.11.2020.
Ab dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Daher wurde die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Folgende Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020:
Corona Verordung in ihrer ab dem 19.10.2020 gültigen Fassung (PDF)
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg, 19.10.2020
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 19.10.2020
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung vom 1. Juli (siehe unten) erstmals geändert.
Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung finden Sie hier.
Wirtschaftsrelevante Änderungen:
Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten mehrfach geändert. Jetzt wurde die gesamte Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die neue Corona-Verordnung tritt ab 1. Juli in Kraft.
Corona-Verordnung in ihrer ab 01. Juli gültigen Fassung (PDF)
Wirtschaftsrelevante Änderungen:
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg, 23.06.20
Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen gelten ab Mittwoch, den 10. Juni 2020, bzw. am Montag, den 15. Juni 2020.
Corona-Verordnung in der ab 10. Juni 2020 gültigen Fassung
Wirtschaftsrelevante Änderungen:
Mehr Informationen auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg, 09.06.20.
Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, den 2. Juni 2020.
Corona-Verordnung in der ab 27. Mai 2020 gültigen Fassung
Wirtschaftsrelevante Änderungen:
Mehr Informationen auf der Seite des Ministeriums für Soziales und Integration BW, 26.05.20
Die Corona-Verordnung Beherbergungsbetrieb für Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wurde am 23. Mai im Ministerrat beschlossen und veröffentlicht.
Bislang waren Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen für Selbstversorger ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen schon geöffnet. Die vollständige Öffnung der Beherbergungsbetriebe ist für 29. Mai vorgesehen. Dazu legt die Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe Auflagen fest. Die Auflagen gelten nur für die neu zu öffnenden Beherbergungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen.
Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe – CoronaVO Beherbergungsbetriebe
Mehr Informationen auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW, 24.05.20
Mit Beschluss vom 16. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 18. Mai 2020.
Corona-Verordnung in der ab 18. Mai 2020 gültigen Fassung
Wirtschaftsrelevante Änderungen:
Mehr Informationen auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 16.05.20
Mit Beschluss vom 09. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 11. Mai 2020.
Alle wesentlichen Änderungen zum 11. Mai finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Fragen und Antworten zu den Lockerungen ab dem 11. Mai finden Sie hier.
Verordnungen vom 10. Mai:
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW, 02.05.20
Mit Beschluss vom 02. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert (Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung). Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 4. Mai 2020.
Wirtschaftsrelevante Änderungen:
Quelle: Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Wohnungsbau BW, 02.05.20
Mit Beschluss vom 23. April 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert (Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung). Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 27. April 2020, bzw. Montag, den 4. Mai 2020. Änderungen:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration haben heute auf Basis der innerhalb der Landesregierung erfolgten Abstimmungen eine gemeinsame Richtlinie zu den Voraussetzungen der Öffnung im Einzelhandel veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie wird in Form einer Checkliste konkretisiert, welche Hygieneregeln von Geschäften des Einzelhandels einzuhalten sind. Zudem enthält die Richtlinie Vorgaben, nach welchen Regeln die Verkaufsfläche von 800 qm zu berechnen ist, bis zu der Geschäfte des Einzelhandels aufgrund der Corona-Verordnung ab dem 20. April 2020 wieder öffnen dürfen.
Gemeinsame Richtlinie zur Öffnung des Einzelhandels (PDF), 17.04.2020
Auslegungshilfe zu Ladenschließungen (PDF), 19.04.2020
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW, 20.04.2020
Bundeskabinett beschließt einheitliche Arbeitsschutzregeln gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard, PDF).
Arbeitsschutz-Regeln auf einen Blick:
Mehr Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 17.04.20
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV).
Inhaltlich im Überblick:
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 07.04.20
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, den 29. März 2020(Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung)
(Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 28.03.20)
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. März 2020 (Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung).
(Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 22.03.20)
Pressemitteilung: Auslegungshilfe zu Ladenschließungen
Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (NEU: Stand 26.03.20)
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert (Corona-Verordnung vom 20.03.20). Folgende Maßnahmen treten ab Samstag, den 21. März in Kraft:
(Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, 20.03.20)
Am 17. März 2020 hat die Landesregierung auf Grund der Empfehlungen des WHO und des Robert-Koch-Instituts drastische infektionsschützende Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dazu gehören neben der Schließung von Schulen und Kindergärten, weitgehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens, u.a. ein Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen unabhängig von der Personenzahl (Corona-Verordnung - CoronaVO).