Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
NEUER BESCHLUSS: Mit GroKo-Beschluss vom 26.08.2020 wird das Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert. Künftig soll es bis zu 24 Monate statt bisher zwölf Monate ausbezahlt werden.
Wichtig: Unternehmen müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können Sie dieses beantragen.
Bundesregierung und Gesetzgeber haben zwischenzeitlich Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt.
Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen (bitte auch bei den Videos unten beachten):
Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.
Bundesagentur für Arbeit (Service-Hotline)
Montag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr
Tel. 0800 45555 20
Ein Merkblatt (Voraussetzungen, Anzeige, Beantragung, Berechnung) finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.