Erfinderpreis Baden-Württemberg 2019

01 Januar 2019

Erfindungen haben ihren Preis

"Bring die Welt auf neue Ideen!" Unter diesem Motto steht der Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg 2019, für den man sich jetzt bewerben kann. Der mit insgesamt mehr als 36.000 Euro dotierte Wettbewerb richtet sich zum zehnten Mal an private Erfinderinnen und Erfinder sowie an Schülerinnen und Schüler. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2019.

Weitere Informationen finden sie unter www.erfinderpreis-bw.de


Baden-Württemberg hat viele Stärken. Die vielleicht größte ist in den Köpfen der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger zu Hause: Erfindergeist, Kreativität und Tüftelleidenschaft. Neue Ideen und technische Innovationen sind für unser Land immens wichtige Ressourcen, denn sie schaffen Arbeitsplätze und sichern unseren Wohlstand.
Trotz ihrer großen Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft erfahren Erfinderinnen und Erfinder aber häufig keine große Anerkennung. Seit 2001 hat Erfindungsreichtum deshalb seinen Preis: Den Artur Fischer Erfinderpreis (AFE) Baden-Württemberg.

Alle zwei Jahre wird der von Professor Artur Fischer und der Baden-Württemberg Stiftung gestiftete und mit über 36.000 € dotierte Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg verliehen. Am 3. Juli 2019 ist es wieder soweit. Prämiert werden Erfindungen privater Erfinder und im Rahmen des Schülerwettbewerbs die Erfindungen von Schulklassen, Schüler AGs und einzelnen Schülern, die besonders innovativ und von großem gesellschaftlichen Nutzen sind. Zusätzlich gibt es den mit 5.000 Euro dotierten „Sonderpreis Ressourcen-Effizienz der Unternehmensgruppe fischer“. Neben der Anerkennung, die den Erfinderinnen und Erfindern durch die Preisverleihung zuteilwerden, bietet der Wettbewerb ein Forum zum Austausch zwischen Erfindern und Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich weiter unten auf der Seite.

Zielsetzung des Artur Fischer Erfinderpreises ist es, zukunftsweisende Innovationen von privaten Erfinderinnen und Erfindern auszuzeichnen. Der Preis soll sie zur Umsetzung von technischen Lösungen ermutigen.
 In der Kategorie der privaten Erfinder können sich alle Personen bewerben, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Baden-Württemberg haben und
•    nach dem 31. Dezember 2015 ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum angemeldet und erteilt bekommen haben oder den ersten Prüfungsbescheid bzw. den amtlichen Recherchebericht vorlegen können, oder
•    nach dem 31. Dezember 2015 ein Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet haben und den amtlichen Recherchebericht vorlegen können.
Beim Schülerwettbewerb sind Schülerinnen und Schüler aller Schulen Baden-Württembergs zum Mitmachen eingeladen. Gesucht werden die cleversten Lösungsideen von Problemen oder ungelösten Aufgaben. Eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ist nicht erforderlich.
Preise
An private Erfinderinnen und Erfinder werden drei Preise vergeben:
1. Preis 10.000 €
2. Preis 7.500 €
3. Preis 5.000 €
Der Schülerwettbewerb ist in drei Altersgruppen eingeteilt: bis Klasse 7, Klassen 8 bis 10 und weiterführende Schulen. In jeder dieser Altersgruppen gibt es drei Preise:
1. Preis 2.000 €
2. Preis 1.500 €
3. Preis 1.000 €
Seit 2017 neu dabei ist der Sonderpreis Ressourcen-Effizienz der Unternehmensgruppe fischer. Der Preisträger des Sonderpreises wird von der Jury des Artur Fischer Erfnderpreises aus den beiden Kategorien "Private Erfinderinnen und Erfinder" und "Schülerwettbewerb" bestimmt. Die Auszeichnung ist dotiert mit:
5.000 €